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Graues Kätzchen

Sehr geehrte PatientenbesitzerInnen,

 

Die GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE ( GOT ) wurde 2022 von der Bundesregierung

nach wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Maßgaben überarbeitet und  trat am 22.11.2022 in Kraft.

 

Da der einfache Gebührensatz in vielen Fällen deutlich nach oben korrigiert wurde

( z.B.  Allgemeine Untersuchung mit Beratung beim  Hund : +75 %; Allgemeine Untersuchung mit Beratung bei der  Katze : +163 % ) , wird dies deutschlandweit zu deutlich steigenden Tierarztkosten führen.

Bereits zuvor wurde die GOT um die Erhöhung des Notdienstsatzes auf den max. 4-fachen Satz und zusätzlich die verpflichtende Notdienstpauschale von brutto 60 Euro ergänzt, da dem Tierärztliche Notdienst kaum noch Personal unter den vorherigen Bedingungen zur Verfügung stand.

 

WIR EMPFEHLEN in Anbetracht dieser Situation daher, die vierbeinigen Patienten über eine TIERKRANKENVERSICHERUNG abzusichern, wie dies bereits in Schweden ( dort sind 80-90 % der Hunde und Katzen krankenversichert ), England und Finnland üblich ist.​

Bitte achten Sie darauf, dass auch nicht-unfallbedingte Zahnbehandlungen mit übernommen werden.

Diese sind ein bedeutender Kostenpunkt besonders bei Katzen und kleinen (und mittelgroßen) Hunden!!!

Viele Versicherungen haben Altersgrenzen bei der Aufnahme in die Versicherung, es gibt aber auch vereinzelt die Möglichkeit, ältere Tiere zu eingeschränkten Konditionen zu versichern.

Bitte vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und Tarife im Internet und sprechen Sie uns gerne auf unsere Erfahrungen an.

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